Darf man den staatlichen Gesundheitsschutz verfassungsrechtlich so weit treiben, dem Menschen vor seiner Selbstgefährdung zu bewahren? Zweifelhaft. Ein regider staatlicher Schutz des Menschen vor sich selbst führt zur fürsorglichen Entmündigung. Wer wird durch ein Rauchverbot in Eckkneipen geschützt? Nichtraucher? Die gehen doch eh nicht hinein. Vertrieben werden die Raucher - und der Wirt leidet. Das hat wenig mit Nichtraucherschutz zu tun, eher mit Intoleranz und Bevormundung.