Foto: (cc) The Rusty Projector.
Darf man den staatlichen Gesundheitsschutz verfassungsrechtlich so weit treiben, dem Menschen vor seiner Selbstgefährdung zu bewahren? Zweifelhaft. Ein regider staatlicher Schutz des Menschen vor sich selbst führt zur fürsorglichen Entmündigung. Wer wird durch ein Rauchverbot in Eckkneipen geschützt? Nichtraucher? Die gehen doch eh nicht hinein. Vertrieben werden die Raucher - und der Wirt leidet. Das hat wenig mit Nichtraucherschutz zu tun, eher mit Intoleranz und Bevormundung.
Davon aber ist im Grundgesetz nicht die Rede. Deswegen wird das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil das Wort “Rauchverbot” kleiner schreiben als es bisher in den Verbotsgesetzen der Länder steht. Es wird Ausnahmen vom Verbot zulassen - und zwar nicht nur ganz ausnahmsweise. Dafür sage ich schon jetzt danke.
Nachtrag: Jetzt dürft ihr in diesem Artikel rauchen. Aber Vorsicht: Ein klick auf den Aschenbecher bringt euch zurück in den Nichtraucherbereich.
Dank geht an die Blogrebellen für ihre geile Raucherecke!
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Kein Kommentar zu “Verbote bröckeln. Es lebe die Eckkneipe!”
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